Die südhessischen Jusos fordern, dass Einnahmen aus einem Arbeitsverhältnis (Arbeitslohn) bis zu einer Grenze von 400,- EUR (pro Monat) von in der Ausbildung befindlichen Kindern aus Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften nicht mit den Regelsätzen der Bedarfsgemeinschaften verrechnet werden. Die derzeitige Regelung ist dementsprechend anzupassen. Gerade in den Ferien und in der Freizeit nutzen Jugendliche die Gelegenheit, durch kleinere Tätigkeiten ihr Taschengeld aufzubessern. Egal, ob es sich dabei um einen Nebenjob als Zeitungsausträger oder in einem anderen Bereich handelt. Junge Menschen machen damit ihre ersten Erfahrungen im Berufsleben und lernen neben dem tagtäglichen Alltag in der Schule auch Praxiserfahrung kennen. Für Kinder von Arbeitslosengeld II Empfängern rechnen sich solche Nebentätigkeiten finanziell jedoch kaum. Durch die Anrechnung von Einkommen ab einer Höhe von 100 Euro zur Bedarfsgemeinschaft bleibt den Jugendlichen bei einem 400-Euro Job gerade einmal 160 Euro übrig. Dies führt zu steigender Frustration in Verbindung mit ALG II und ist letztlich ein Hemmnis für die Aufnahme von Nebenjobs. Gleichzeitig wird ein Erfolgsgefühl, sich etwas durch Arbeit leisten zu können verhindert. |


