Mindestlohn für Auszubildende

Richtigerweise diskutiert Deutschland über einen Mindestlohn für Arbeitnehmer/innen. Es entspricht dem sozialem Verständnis, dass man von seiner Arbeit auch leben können muss! Dies muss folgelogisch aber auch für Auszubildende gelten. Denn auch wenn Azubis neben ihrer Arbeit im Betrieb zeitweise an der Berufsschule lernen, ist ein Nettomonatslohn von 160 Euro, wie es beispielsweise ein Auszubildender im Schneidereibereich im ersten Jahr erhält, menschenunwürdig.

Soziale Mindeststandards müssen für alle Menschen gelten – auch für Azubis. Dazu gehört eine faire Bezahlung, von der man leben kann!