Auch wenn die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen im Vordergrund steht, darf die Qualität der Ausbildung keineswegs in den Hintergrund treten. Leider ist im Zuge des ‚nationalen Ausbildungspaktes’ (der freiwilligen Selbstverpflichtung deutscher Unternehmen, mehr Ausbildungsplätze zu schaffen) genau dies geschehen. Nicht nur, dass es zu keiner wirklichen Verbesserung der Ausbildungsplatz-Situation kam, es wurde zudem die ‚Ausbildereignungsverordnung’ außer Kraft gesetzt. Das hat dazu geführt, dass die Qualifikation des Ausbildungspersonals zurückgeht. Wir brauchen jedoch gut ausgebildete Fachkräfte und nicht ‚irgendwie’- ausgebildete Kräfte. Aus diesem Grund muss die Ausbildereignungsverordnung dringend wieder in Kraft gesetzt werden. Der darin festgeschriebene Lehrgang zum Ausbilder/zur Ausbilderin mit anschließender Kammerprüfung (welche die Eignung als Ausbilder/in nachweist) wird dabei zur Hälfte aus dem Ausbildungsfond bezahlt. |


